Das Projekt Soziale Stadt Wehringhausen wurde Ende 2023 beendet.
Diese Internetseite wird nicht mehr gepflegt, steht aber noch als Archiv zur Verfügung. Informationen über Aktivitäten und Aktive im Stadtteil und entsprechende Informationsquellen finden Sie hier.
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Verfügungsfonds

Verfügungsfonds

Verfügungsfonds Wehringhausen

Für die Stadtteilentwicklung sind große Planungen ebenso wichtig wie kleine, von Bürger/-innen, Einrichtungen, Vereine oder Initiativen initiierte und getragene Projekte. Um kleinteilige Maßnahmen in Wehringhausen zu fördern, ist ein Fonds eingerichtet, um diese Aktivitäten zu unterstützen. Im Rahmen dieser Projekte angeschaffte Gegenstände stehen grundsätzlich für gemeinnützige Aktionen dem gesamten Quartier zur Verfügung und sind i.d.R. ausleihbar.

Für die Stellung eines Förderantrags ist dieses Antragsformular (Achtung bitte nur dieses NEUE Formular verwenden!) zu verwenden, bei dessen Ausfüllen wir Ihnen ggf. gern behilflich sind.

Die Entscheidungen über Anträge werden bei den Sitzungen des Lenkungskreises Wehringhausen gefällt. In einer kleinen Broschüre können Bürger nachlesen worauf es bei einem Antrag ankommt. Die Broschüre kann im Stadtteilbüro angeholt oder hier heruntergeladen werden.

Grundlage für den Verfügungsfonds ist eine Richtlinie der Stadt Hagen zum Lenkungskreis und zum Verfügungsfonds.

Einen Überblick über die bisher umgesetzen Projekte finden Sie hier.
Eine Übersicht über die im Rahmen der Projekte angeschafften und der ausleihbaren Gegenstände samt Ansprechpartner finden Sie hier:

Der Verfügungsfonds in Stichworten:

  • 30.000 Euro stehen jährlich bis Ende 2022 zur Verfügung.
  • Einen Antrag stellen darf jeder, der in Wehringhausen wohnt, gewerblich tätig ist oder für einen Verein oder Verband aktiv ist.
  • Vorrangig werden Aktivitäten gefördert, die Menschen zusammen bringen und aktiv einbeziehen. Also Feste, Mitmachaktionen, Workshops, Wettbewerbe, öffentliche Veranstaltungen und vieles mehr. Hierzu können dann Sachkosten, Honorare oder kleine Anschaffungen bezuschusst werden.
  • Rein sachbezogene Ausgaben (wie Baumaßnahmen, Anschaffungen etc.) für sich alleine sind nicht förderfähig.
  • Eine Richtlinie setzt die Bedingungen fest, die zu erfüllen sind.
  • Der Lenkungskreis kann förderfähigen Anträgen zustimmen, er kann diese ablehnen ober aber auch Auflagen machen.
  • Anträge > 4.000 € werden zusätzlich in der BV Mitte diskutiert und beschlossen
  • Das Antragsformular erhalten Sie beim Quartiersmanagement, wo Sie auch Unterstützung dabei erhalten, ihr Projekt und die Kosten zu planen.

Um Ihnen die Anstragstellung zum Verfügungsfonds im vorhinein zu erleichtern finden Sie hier eine entsprechende Checkliste mit weiterführenden Informationen.

 

Nachfolgend Beiträge auf dieser Webseite im Zusammenhang mit dem Verfügungsfonds:

 

Newsletter 2014-11-10

Liebe WehringhauserInnen, der Aufbau der „richtigen” Homepage des Quartiersmanagements Wehringhausen www.soziale-stadt-wehringhausen ist in Arbeit. Bis dahin informieren wir Sie mit diesem newsletter sowie über die Seite www.qm-wehringhausen.de über aktuelle Themen, und Termine rund um die Soziale Stadt Wehringhausen sowie über ergänzende Termine, Fördermöglichkeiten usw. Aktuelles im Quartier Die Soziale Stadt

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