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Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. – Neues Förderprogramm der Landesregierung fördert „was verbindet“

Bis zum Jahr 2022 will die Landesregierung Nordrhein-Westfalens mit einem seit 2018 existierenden Landesförderprogramm, die vielfältige Heimat in NRW fördern und stärken – hierzu stehen rund 150 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Förderprogramm soll der Gestaltung der Heimat vor Ort, in Städten, Gemeinden und in den Regionen dienen. Daher sind insbesondere einzelne Projekte und Maßnahmen zur Stiftung, Stärkung und Erhalt lokaler Identität, die Gemeinschaft stärken und Menschen miteinander verbinden Gegenstand der Förderung.

Um die unterschiedlichen Ansätze zu kanalisieren wurden fünf unterschiedliche Elemente zur Förderung geschaffen:

  • Heimat-Scheck
  • Heimat-Preis
  • Heimat-Werkstatt
  • Heimat-Fonds
  • Heimat-Zeugnis

Der Heimat – Scheck bietet sich für lokale Initiativen an, um kleinere Projekte zu fördern. Wir haben ihn daher als Fördermöglichkeit in den Newsletter aufgenommen.  Info zu den anderen Förderungen gibt es hier:

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Heimatförderprogramm

Heimat-Scheck

Der „Heimat-Scheck“ gilt als der Möglichmacher und soll besonders gute Ideen und kleinen Projekte, die nicht viel Geld kosten, jedoch einen großen Mehrwert in der Sache versprechen. Der Aufwand für die Antragstellung und der Verwendungsnachweis werden auf ein Minimum reduziert, so dass Motivation sofort in Taten umgesetzt werden kann. Gefördert werden können Maßnahmen, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen.

Förderungswürdig sind beispielsweise

  • Publikationen
  • Veranstaltungen
  • Ausstellungen
  • Anschaffung und Instandsetzung von Ausstellungsmobiliar,
  • Technik zur Präsentation von Heimatgeschichte
  • die Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen
  • Wegweiser und Informationstafeln
  • auch andere Maßnahmen, die geeignet sind, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern, ohne dabei andere auszugrenzen kommen für die Förderung in Betracht

Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden Vorhaben

  • mit 2.000 Euro oder mehr förderfähigen Ausgaben (über 2.000€ hinausgehende Kosten müssen vom Fördernehmer selbst erbracht werden)
  • die in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden
  • bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen werden können
  • für die keine andere öffentliche Förderung gewährt wird (keine Doppelförderung)

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

  • jährlich 1.000 Heimat-Schecks à 2.000 Euro
  • Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 2 000 Euro je Maßnahme bewilligt
  • Zuwendung wird grundsätzlich als zweckgebundener Zuschuss gewährt.
  • Zuwendungsfähig sind nur Ausgaben, die durch Maßnahmen verursacht werden, die keine Aufwendungen für regelmäßige Tätigkeit des Vereins oder der Organisation darstellen
  • insbesondere laufende Betriebs- und Personalkosten sind nicht zuwendungsfähig.

Fristen

  • Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und am 31. Dezember 2022 außer Kraft
  • Mit der Maßnahme darf erst mit der Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides begonnen werden (muss so in Antragsstellung bestätigt werden)
  • Geförderte Vorhaben müssen bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen werden (daher empfiehlt sich eine frühe Antragsstellung)

AnsprechpartnerInnen  

Lena-Sophie Benninghoff

Seibertzstr. 2
59821 Arnsberg

Telefon 02931 82-3450

Jasmin Daehmlow

Seibertzstr. 2
59821 Arnsberg

Telefon 02931 82-2834

Förderrichtlinie “Heimat-Scheck”

Förderung “Heimat-Scheck online beantragen: www.heimatfoerderung.nrw/onlineantrag

Weitere Informationen zum Verfahren siehe: Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Heimatförderprogramm

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