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Digitalisierung des Einzelhandels: Fördergelder bis zu 12.000,- €

Viele Einzelhändlerinnen und Einzelhändler in NRW kämpfen mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Besonders kleine und mittlere Unternehmen ohne Internetpräsenz sind betroffen. Digitale Technologien können jedoch helfen, die Krise zu überwinden: Kundinnen und Kunden fokussieren sich auf digitale Services und Informationskanäle und nutzen diese auch zukünftig intensiver als bisher.

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen möchte die Unternehmen bei der Digitalisierung unterstützen: Beim Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ – Sonderprogramm 2020“ werden hierfür Fördergelder zur Verfügung gestellt. Unterstützt wird der Aufruf vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen und von den Industrie- und Handelskammern in NRW.

Der Projektaufruf richtet sich an Unternehmen des stationären Einzelhandels, die nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und auf einen Umsatz von maximal 10 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro kommen.

Gefördert werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Die Projekte müssen zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen. Projektideen können ab sofort bis zum 30. August 2020 beim Projektträger Jülich eingereicht werden.

Alle Informationen zur Antragstellung und zum Verfahren sind unter https://www.ptj.de/forschungsfoerderung/digitaler-einzelhandel/sonderprogramm2020 einsehbar.

Ansprechpartner beim Projektträger Jülich:
Herr Stefan Berghaus, Telefon: 02461 690-568, Mail:

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