Das Projekt Soziale Stadt Wehringhausen wurde Ende 2023 beendet.
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Mietwohnraum- und Modernisierungsförderung – interessante Möglichkeiten für Immobilienbesitzer in Wehringhausen

Die Landesregierung garantiert im Wohnraumförderungsprogramm bis 2022 einen jährlichen Finanzrahmen von 1,1 Milliarden Euro. Über das Programm soll mehr Wohnraum in allen Marktsegmenten geschaffen werden.

Für das Jahr 2020 wurden die Schwerpunkte neu definiert:

  • Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen in der Mietwohnraumförderung. Dazu gehören auch zielgerichtete Fördermaßnahmen zum Neubau von rollstuhlgerechten Wohnungen.
  • Vereinfachung der Modernisierungsförderung Erneuerung von Wohznungsbeständen. Ziele sind die Schaffung modernisierter, energieeffizienter und altersgerechter Wohnungsangebote.
  • Eigentumsförderung als wichtiger Beitrag zur Erfüllung der Wohnwünsche vieler Familien sowie zur Bekämpfung der Altersarmut.

Die Mietwohnraumförderung des Landes NRW stellt attrraktive Mietwohnraumförderung 2020Finanzierungskonditionen bereit, um zielgruppengerechten und bezahlbaren Wohnraum auch für Alle zu schaffen.

Vortrag von Frau Hegel-Söhnchen

Für Wehringhausen ist die Eigentumsförderung von Bedeutung, um Familien an den Stadtteil zu binden. Insbesondere bietet aber die Modernisierungsförderung viel Potenzial, da sie für viele Immobilienbesitzer attraktive Finanzierungsangebote für die Erneuerung ihrer Immobilien unterbereitet.

Die wesentlichen Inhalte der Modernisierungsförderung werden im Folgenden kurz dargestellt, weitere Infos/ Kontaktdaten finden Sie am Ende dieses Beitrags…

Ziel der Modernisierungsförderung ist die Schaffung zeitgemäßer Wohnqualitäten zu sozial verträglichen Mieten bei einem wirtschaftlich und technisch tragbaren Aufwand.

Der Förderkatalog RLMod umfasst ein breites Spektrum an förderfähigen Maßnahmen:

  • Schaffung energieeffizienter baulicher Standards
  • weitgehender Abbau von Barrieren
  • Schutz vor Einbruch
  • digitale Wohn-und Gebäudetechnik
  • attraktiv gestaltetes Wohnumfeld mit Nahmobilitätsangeboten
  • Dach-und Fassadenbegrünung
  • bauliche Sicherung eines Wohngebäudes vor Extremwetterereignissen und Hochwasser

Die Erneuerungsmaßnahmen werden mit zinsgünstigen Darlehen in Verbindung mit Tilgungsnachlässen in Höhe von 20 Prozent gefördert, die wie ein Zuschuss wirken. Für den Förderzeitraum von 20 Jahren besteht in Hagen Schaffung eine Mietpreisbindung in Höhe von derzeit max. 5,80 €/qm. Die Stadt Hagen hat zudem grundsätzlich auch das Recht zur Belegung der Wohnungen. In Wehringhausen ist dies aufgrund des Förderstatus´ “Soziale Stadt” für einzelne Wohnungen verhandelbar. Ziel ist eine Durchmischung in den einzelnen Gebäuden mit Wohnungen verschiedener Größen für verschiedene Zielgruppen.

In den ersten 10 Jahren betragen die Zinsen 0 Prozent, es fällt lediglich eine sehr geringe Verwaltungspauschale an. Der Kredit kann jederzeit ohne Vorfälligkeiteszinsen in einem oder mehreren Schritten abgelöst werden. Die Mietpreis- und ggf. Belegungsbindungen bleiben jedoch über den Förderzeitraum von 20 Jahren erhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Quartiersmanagement Wehringhausen,
Tel.: (02331) 3 73 52 66,

oder bei der Stadt Hagen:

Anja Hegel-Söhnchen
(02331) 207-3852

 

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